Entgelt

Entgelt
I. Arbeitsrecht/Sozialversicherung: Arbeitsentgelt.
II. Kostenrechnung:Zu zahlendes geldliches Äquivalent für beschaffte Waren, Dienst- oder Arbeitsleistungen oder Anspruch auf Zahlung eines geldlichen Äquivalents für abgesetzte Güter. E. ist Oberbegriff für Beschaffungsentgelt (-ausgabe) und  Erlös.
III. Umsatzsteuerrecht:1. Begriff: E. ist Tatbestandsmerkmal ( Leistungsaustausch) und Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) der  Umsatzsteuer. E. umfasst die Aufwendungen des Empfängers einer  Lieferung und  sonstigen Leistung für ihren Erhalt; dazu gehört auch das, was ein anderer als der Empfänger dem Unternehmer für diese Lieferung oder sonstige Leistung gewährt. E. besteht in Geld und/oder Leistung.
- 2. Umfang: a) Zum E. gehören (1) Abschlusszahlungen; (2)  Zuschüsse von dritter Seite, die in einem kausalen Zusammenhang mit der Leistung stehen; (3) Preis eines Pfandscheines zuzüglich der Pfandsumme bei Übertragung von Pfandscheinrechten; (4) Wert einer empfangenen Leistung bei einem Tausch bzw. tauschähnlichen Umsatz.
- b) Nicht zum E. gehören  durchlaufende Posten; Auslagen eines Spediteurs oder Frachtführers an  Zoll und  Einfuhrumsatzsteuer für den Auftraggeber; zurückgewährte E., Preisnachlässe, Rabatte und Skonti; Säumniszuschläge und Verzugszinsen; Vertragsstrafen mit Schadensersatzcharakter; Diskont bei Weitergabe eines Wechsels, ausgenommen er wird erstattet.
- c) Die Umsatzsteuer selbst gehört nicht zum E. ( Nettoumsatzsteuer).
- 3. Die E. ersetzende Bemessungsgrundlagen: a) Beim steuerpflichtigen Eigenverbrauch:  Einkaufspreis oder  Selbstkosten bzw. die entstandenen Kosten oder Aufwendungen.
- b) Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen an Gesellschafter, Arbeitnehmer und dem Unternehmer nahe stehende Personen: E., mindestens aber die  Mindestbemessungsgrundlage. Literatursuche zu "Entgelt" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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Synonyme:

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  • Entgelt — Entgelt, entgelten ↑ gelten …   Das Herkunftswörterbuch

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  • Entgelt — Salair; Bezahlung; Kostenerstattung; Sold; Einkommen; Gehalt; Tantieme; Lohn; Arbeitsentgelt; Gratifikation; Entlohnung; Aufwandsentschädigung …   Universal-Lexikon

  • Entgelt — das Entgelt, e (Mittelstufe) Vergütung für eine Leistung Synonyme: Bezahlung, Entlohnung Beispiele: Er hat die Reparatur ohne Entgelt gemacht. Für ihre Arbeit fordert sie ein hohes Entgelt …   Extremes Deutsch

  • Entgelt — Ent|gẹlt , das; [e]s, e; gegen, ohne Entgelt   • Entgelt Das Wort bezeichnet eine als Gegenleistung für geleistete Arbeit gewährte Bezahlung. Es ist vom Verb entgelten abgeleitet und wird deshalb auch am Ende mit t geschrieben …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Entgelt — Besoldung, Bezahlung, Bezüge, Dotierung, Einkommen, Einkünfte, Entlohnung, Fixum, Gage, Gehalt, Honorar, Lohn, Tarif, Verdienst, Vergütung; (schweiz.): Entlöhnung; (abwertend): Almosen; (bes. schweiz., auch südd., österr., sonst veraltet): Salär; …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Entgelt — Ent·gẹlt das; (e)s, e; meist Sg, veraltend ≈ Bezahlung, Lohn <für / gegen ein geringes Entgelt arbeiten> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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  • Entgelt-Tarifvertrag — ⇡ Tarifvertrag, der nicht zwischen der Bezahlung der Arbeiter (Lohn) und Angestellten (Gehalt) unterscheidet. Für vergleichbare Tätigkeiten wird gleiches Entgelt gezahlt. Erste Ansätze erfolgten Anfang der 70er Jahre in der Nahrungs und… …   Lexikon der Economics

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